Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Unterstützung für die häusliche Pflege -

Haben Sie noch keinen Ansprechpartner für Ihre Pflegeberatung und möchten einen Termin für Ihren nächsten Beratungseinsatz vereinbaren oder haben Sie Fragen zu den Fristen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine passende Lösung zu finden. 

 

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen zu Hause gepflegt werden, ist eine gute Unterstützung das A und O. Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegepersonen aktiv zu unterstützen. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu erhalten. Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Thema Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI.

 

Beratungsgespräche finden in der Regel in der eigenen Häuslichkeit in Anwesenheit der Pflegeperson statt.


 

Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?

Die Verpflichtung zur Beratung hängt von Ihrem Pflegegrad und der Art der Leistungen ab:

  • Pflegegrad 2 bis 5 (ausschließlich Pflegegeld): Wenn Sie keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst nutzen, ist der Beratungseinsatz für Sie verpflichtend.
  • Pflegegrad 1: Die Teilnahme ist freiwillig und kann einmal pro Halbjahr genutzt werden.
  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst): Beziehen Sie ab Pflegegrad 2 Sachleistungen durch einen Pflegedienst, ist die Beratung ebenfalls freiwillig. 

 

Häufigkeit und Fristen

Damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld nicht gefährdet wird, müssen bestimmte Intervalle eingehalten werden. Die Pflegekasse informiert Sie in der Regel schriftlich über die erste einzuhaltende Frist.

Wichtig: Sollten Sie die Fristen versäumen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar komplett gestrichen werden.


 

Was erwartet Sie bei dem Beratungsgespräch?

Typische Inhalte des Gesprächs sind: 

  • Praktische Tipps: Hilfestellung für typische Alltagssituationen in der Pflege.
  • Hilfsmittel: Beratung zum Bedarf an Rollatoren, technischen Hilfen oder Verbrauchsmaterialien.
  • Pflegetechniken: Hinweise zu Hebe-, Lagerungs- und Mobilisationstechniken.
  • Zusatzleistungen: Informationen zu Pflegekursen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumverbesserungen.
  • Höherstufung: Einschätzung, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte.

 

Flexibilität durch Videoberatung

Die Beratung muss nicht immer vor Ort stattfinden. Bis vorläufig zum 31. März 2027 gelten folgende Regeln für die digitale Beratung:

  •  Der erste Beratungseinsatz muss zwingend in Ihrer Häuslichkeit erfolgen.
  • Danach kann jeder zweite Termin auf Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden.
  • Die Termine finden dann abwechselnd vor Ort und digital statt.

 

Kosten und Organisation

  • Kostenlos: Die Kosten für die Beratung werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Privatversicherte reichen die Rechnung zur Erstattung bei ihrem Versicherungsunternehmen ein.
  • Eigeninitiative: Als Pflegebedürftiger müssen Sie den Termin mit einer zugelassenen Beratungsstelle oder einem Pflegedienst selbst organisieren.
  • Nachweis: Wir übermitteln den Nachweis über den erfolgten Besuch direkt an die Pflegekasse, sodass Sie sich um die Bürokratie nicht kümmern müssen.

 

Abgrenzung zu anderen Beratungen

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 (Qualitätssicherung) ist nicht zu verwechseln mit der Pflegeberatung nach § 7a, die bei der Organisation der gesamten Versorgung hilft, oder den Pflegekursen nach § 45, in denen praktisches Wissen vermittelt wird.